Staffelübergabe an die neue BfDI
Anfang September wurde Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier offiziell zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Bereits am 16. Mai hatte sie die Wahl zur Nachfolgerin des bisherigen Amtsinhabers gewonnen. In ihrer neuen Rolle verfolgt Specht-Riemenschneider einen lösungsorientierten Ansatz im Umgang mit dem Datenschutz.
In ihrer Antrittsrede betonte sie: „Ich werbe für einen Datenschutz, der klare Grenzen setzt, aber gleichzeitig unterhalb dieser Grenzen konstruktive Lösungen anbietet. Es ist mir wichtig, den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft noch intensiver zu führen, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu fördern.“ Ihr Ziel sei es, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Schutz der Daten als auch die Funktionalität der Systeme sicherstellen.
Ihre Amtszeit wird sie sich insbesondere auf drei zentrale Themenbereiche konzentrieren: Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit.
Specht-Riemenschneider sieht in digitalen Lösungen enormes Potenzial für eine verbesserte Gesundheitsversorgung, ohne dabei die Grundrechte der Betroffenen zu gefährden. Auch bei der Künstlichen Intelligenz betont sie die Notwendigkeit einer vertrauenswürdigen und grundrechtsorientierten Entwicklung. Sie spricht sich klar dafür aus, dass die KI-Aufsicht bei den Datenschutzbehörden bleiben soll, da diese bereits über die notwendigen Expertisen verfügen.
Im Bereich der Sicherheit stellt sie klar: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein.“ Sie fordert ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Sicherheit und dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Eine Verlagerung der Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden lehnt sie entschieden ab.
(Foto – Quelle Florian Weichselbaumer )
Letztes Update:14.09.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren -
Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden
Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu
Mehr erfahren


