Kündigung wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adresse

Weiterleitung dienstlicher Mail an privaten Account

Das OLG München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 7 U 351/23 e) entschieden, dass das Weiterleiten dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adressen zur fristlosen Kündigung führen kann.

In diesem Fall leitete ein Vorstandsmitglied über einen längeren Zeitraum E-Mails mit vertraulichen Daten an seine private Adresse weiter, um sich abzusichern. Dies stellte einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dar, da keine Einwilligung der betroffenen Personen vorlag und die technischen Sicherheitsmaßnahmen privater E-Mail-Konten meist unzureichend sind.

Das Gericht sah in der bewussten Weiterleitung einen schweren Vertrauensbruch, der die fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigte.

Das Gericht nahm zwar zur Kenntnis, dass das Vorstandsmitglied nicht heimlich handelte, sondern dadurch, dass er seine private Email-Adresse in CC setzte, für die anderen am Email-Wechsel Beteiligten erkennbar, war dass er die E-Mails an seinen privaten Account weiterleitete. Daraus lässt sich entnehmen, dass er subjektiv der Ansicht war, dazu berechtigt zu sein. Jedoch war das Gericht nicht der Meinung, dass dies eine Kündigung ausschließt.

Der Fall zeigt, dass klare Regelungen im Umgang mit dienstlichen E-Mails notwendig sind. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter – besonders in Führungspositionen – im sicheren Umgang mit dem E-Mail-Postfach informieren und sensibilisieren. So kann bspw. auch die eigenmächtige Gewährung von Zugriffsrechten auf das eigene E-Mail-Postfach an andere Mitarbeitende zu ähnlichen Risiken führen.

(Foto: Abdul – stock.adobe.com)

Letztes Update:14.09.24

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner