Datenschutz und KI im Öffentlichen Dienst: Rechenschaftspflicht effektiv umsetzen

eschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Die DSGVO verpflichtet öffentliche Stellen, die rechtmäßige Datenverarbeitung jederzeit nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn alle Bediensteten regelmäßig geschult werden und ihre datenschutzrechtlichen Pflichten kennen. Besonders im Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen ist Sensibilisierung essenziell, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren. Ab Februar 2025 sind Dienststellen zudem gesetzlich verpflichtet, Bedienstete im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.

Das Webinar „Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren“ am 21.10.2024 von 14-15:00 Uhr gibt einen ersten Einblick und stellt ein neues E-Learning zum Thema vor.

Nutzen Sie die Chance, von Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht, Datenschutzbeauftragte und Mitglied im Vorstand der GDD e.V., praxisnahe Tipps für eine rechtssichere Sensibilisierung zu erhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem Webinar – die Teilnahme ist für 0,- Euro möglich!

Letztes Update:16.10.24

  • Interessenkollision DSB in Personalunion

    Interessenkonflikte bei DSB in (zusätzlich) leitender Funktion

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat zwei Fälle geprüft, in denen betriebliche Datenschutzbeauftragte gleichzeitig in leitenden Positionen innerhalb ihrer Unternehmen tätig waren. Konkret handelte es sich um Funktionen als Leiter der IT-Abteilung bzw. der Konzernsicherheit. Beide Fälle wurden aufgrund von Beschwerden geprüft und im Rahmen aufsichtsbehördlicher Verfahren behandelt. Rechtlicher Hintergrund Nach Art. 37

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  • Rauchwarnmelder und Datenschutz

    Datenschutzrechtliche Anforderungen an Rauchwarnmelder mit Klima-Monitoring

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat berreits Ende 2024 Stellung zu Rauchwarnmeldern mit integrierter Klimaüberwachung bezogen. Diese Geräte erfassen neben Rauchentwicklung auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit und übermitteln die Daten an externe Dienstleister, die sie analysieren und den Bewohner*innen beispielsweise Lüftungsempfehlungen geben. Zentrale Datenschutzaspekte: Empfehlungen der LDI NRW: Auch die Sächsische Datenschutz-

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    Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz

    Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft

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