Datenschutz und KI im Öffentlichen Dienst: Rechenschaftspflicht effektiv umsetzen

eschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren

Die DSGVO verpflichtet öffentliche Stellen, die rechtmäßige Datenverarbeitung jederzeit nachzuweisen. Dies gelingt nur, wenn alle Bediensteten regelmäßig geschult werden und ihre datenschutzrechtlichen Pflichten kennen. Besonders im Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen ist Sensibilisierung essenziell, um das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren. Ab Februar 2025 sind Dienststellen zudem gesetzlich verpflichtet, Bedienstete im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.

Das Webinar „Beschäftigte im öffentlichen Dienst für Datenschutz sensibilisieren“ am 21.10.2024 von 14-15:00 Uhr gibt einen ersten Einblick und stellt ein neues E-Learning zum Thema vor.

Nutzen Sie die Chance, von Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht, Datenschutzbeauftragte und Mitglied im Vorstand der GDD e.V., praxisnahe Tipps für eine rechtssichere Sensibilisierung zu erhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserem Webinar – die Teilnahme ist für 0,- Euro möglich!

Letztes Update:16.10.24

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner