DSK veröffentlicht Orientierungshilfe für datenschutzkonformen KI‑Einsatz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Mai 2025 die erste innerhalb der DSK abgestimmte Orientierungshilfe zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Einklang mit der DS-GVO vorgestellt. Sie dient Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen als Checkliste entlang der drei Phasen: Konzeption und Auswahl, Implementierung sowie Nutzung von KI-Systemen.
Zentral ist dabei die Analyse von Risiken für Betroffenenrechte, insbesondere bei Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT. Diese KI-Anwendungen unterliegen der DS-GVO, da selbst pseudonymisierte Eingaben häufig als personenbezogen gelten. Vor dem Einsatz müssen Einsatzzwecke klar definiert, datenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt und geeignete Rechtsgrundlagen hergeleitet werden, beispielsweise für automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 DS-GVO.
In der Implementierungsphase empfiehlt die DSK klare Verantwortlichkeiten, interne Leitlinien, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DS-GVO sowie Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default). Sensibilisierung von Beschäftigten und transparente Dokumentation der Datenverarbeitung sind verbindlich vorgesehen.
Während der Nutzung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Eingabe personenbezogener Daten geboten – insbesondere solche besonderer Kategorien. Zudem müssen Ausgaben auf Richtigkeit geprüft und auf mögliche Diskriminierung kontrolliert werden. Die DSK betont, dass unrichtige Ergebnisse zu unzulässigen Datenverarbeitungen führen können und regulatorisch unmittelbar korrigierbar sein müssen, zum Beispiel durch Fine-Tuning.
Die Orientierungshilfe wurde von der DSK-Taskforce KI und dem 2024 gegründeten Arbeitskreis KI erarbeitet, der technische und rechtliche Expertise bündelt. Die Behörden zeigen sich bereit, in ihrer Funktion als Aufsichts- und Marktüberwachungsinstanzen gemäß der EU‑KI-Verordnung aktiv zu werden.
Die Veröffentlichung adressiert damit nicht nur unmittelbare Anforderungen der KI-Verordnung und der DS-GVO, sondern legt auch den Grundstein für eine datenmanagementbasierte Governance unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten und Betriebsräte. Die Orientierungshilfe versteht sich als lebendes Dokument, das künftig fortgeschrieben und an technologische Entwicklungen angepasst wird .
(Foto: nateejindakum – stock.adobe.com)
Letztes Update:17.06.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren




