Gericht bestätigt Angemessenheit des EU-US-Datenrahmens
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage auf Nichtigerklärung des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt den Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023, der die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ermöglicht. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für den internationalen Datentransfer und stellt die jüngste Entwicklung nach den Urteilen Schrems I und II dar, die frühere Rahmenwerke für ungültig erklärten.
Klagegründe und rechtliche Bewertung
Die Klage wurde von einem französischen Staatsbürger eingereicht, der die Rechtmäßigkeit des neuen Rahmens anzweifelte. Zwei zentrale Kritikpunkte wurden vorgebracht:
- Die fehlende Unabhängigkeit des Data Protection Review Court (DPRC).
- Die fehlende Regulierung von Sammelerhebungen personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste.
Unabhängigkeit des DPRC bestätigt
Das Gericht wies den Einwand der mangelnden Unabhängigkeit des DPRC zurück. Es stellte fest, dass die Ernennung und Funktionsweise der Richter durch Garantien gesichert sind. Richter können nur aus triftigen Gründen abberufen werden, und die Exekutive darf ihre Arbeit nicht unrechtmäßig beeinflussen. Außerdem unterliegt der Rechtsrahmen der kontinuierlichen Überwachung durch die Kommission, die bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen kann.
Sammelerhebungen entsprechen EU-Recht
Auch der zweite Klagegrund wurde abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass das Urteil Schrems II keine vorherige Genehmigung für Sammelerhebungen verlangt. Wichtiger sei, dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung möglich ist. Da das US-Recht eine solche nachträgliche Überprüfung der Signalaufklärung durch den DPRC vorsieht, ist der Rechtsschutz als dem Unionsrecht gleichwertig anzusehen. Das Urteil bestätigt somit die Rechtskonformität des neuen transatlantischen Datenschutzrahmens.
(Foto: David Hirjak – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.09.25
Verwandte Produkte
-
0,00 € Mehr erfahren
-
0,00 € Mehr erfahren
-
0,00 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren

