Datenschutzkonzepte für Digitalisierungsvorhaben

Datenschutzkonzept bei Digitalisierung

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) im Rahmen seiner sog. Allgemeinen Kurz-Informationen (AKI ) einige Empfehlungen für die Erstellung von Datenschutzkonzepten im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben veröffentlicht. Selbstverständlich können auch Verantwortliche außerhalb Bayerns von den Empfehlungen profitieren, wen sie digitale Projekte planen und dabei datenschutzrechtliche Anforderungen systematisch umsetzen möchten.

Bedeutung und Nutzen

Der BayLfD hebt hervor, dass ein Datenschutzkonzept ein zentrales Instrument ist, um Projekte von der Planung bis zur Umsetzung datenschutzkonform zu gestalten. Es dient insbesondere dazu,

  • Verarbeitungsvorgänge transparent zu dokumentieren,
  • Verantwortlichkeiten klar zu regeln,
  • Risiken frühzeitig zu erkennen,
  • erforderliche Nachweise wie Datenschutz-Folgenabschätzungen oder technische und organisatorische Maßnahmen vorzubereiten.

Damit unterstützt ein Datenschutzkonzept auch die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO und erleichtert die Bewertung datenschutzkonformer Projekte durch andere Stakeholder.

Vorgehensweise

Der BayLfD empfiehlt ein iteratives Vorgehen: Das Konzept wächst parallel zum Projekt. Zentrale Schritte sind:

  1. Erfassung und Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge, inkl. Datenkategorien und Löschfristen.
  2. Klärung der datenschutzrechtlichen Rollen (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter).
  3. Festlegung von Zweck und Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung.
  4. Risikoanalyse und Prüfung der Notwendigkeit einer DSFA.
  5. Abstimmung mit der Informationssicherheit.
  6. Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
  7. Abschluss, Qualitätssicherung und Integration in das Datenschutzmanagementsystem.

Fazit

Ein Datenschutzkonzept ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis hat es sich aber als praxisnahes Instrument bewährt. Es ermöglicht Verantwortlichen Datenschutzanforderungen frühzeitig zu berücksichtigen und Rechenschaftspflichten effizient zu erfüllen.

(Foto: Robert Kneschke- stock.adobe.com)

Letztes Update:26.09.25

  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
  • Online Recruiting Datenschutzhinweis Transparenz

    Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting

    Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck

    Mehr erfahren
  • Backup Strategie Ransomware

    Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust

    Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner