KI in der Justiz: Rahmen für den rechtskonformen Einsatz
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5985, 18. Mai 2026) umfassend Stellung zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der deutschen Justiz genommen. Ausgangspunkt war die öffentliche Diskussion um KI-generierte Schriftsätze bei Sozialgerichten, die der Mangel an Fachanwälten für Sozialrecht begünstigt, mithin ein Bereich, in dem mit rund 1.600 zugelassenen Fachanwälten eine erhebliche Unterversorgung gegenüber anderen Rechtsgebieten besteht.
Laufende Pilotprojekte mit ersten Echtbetrieben
In mehreren Bundesländern laufen bereits konkrete KI-Projekte: Die Vorhaben „ALeKS“ (Niedersachsen/Bayern) und „JANO“ (Hessen/Baden-Württemberg) zielen auf Urteilsanonymisierung, Verfahrensstrukturierung und Datenextraktion. „JANO“ wurde im Dezember 2025 für die Zivilgerichtsbarkeit in den Echtbetrieb überführt und erzielt nach Angaben der Bundesregierung bereits höhere Trefferquoten als die manuelle Bearbeitung. Ergänzend soll das niedersächsische Projekt „MAKI“ den Umgang mit Massenverfahren erleichtern.
Regulatorischer Rahmen: EU-KI-VO als zentrale Rechtsgrundlage
Regulatorisch verortet die Bundesregierung den Justizeinsatz von KI im Hochrisikobereich gemäß EU-KI-Verordnung (2024/1689). Daraus resultieren verbindliche Anforderungen an Risiko- und Qualitätsmanagement, Datenqualität, technische Dokumentation sowie menschliche Aufsicht. Ergänzend wurde im Juni 2025 eine gemeinsame Bund-Länder-KI-Strategie für die Justiz verabschiedet, die unter anderem länderübergreifende Standards für das Risikomanagement und Leitlinien zur Daten-Governance vorsieht.
Verfassungsrechtlich bleibt die endgültige Entscheidungskompetenz ausschließlich bei den Richterinnen und Richtern — KI darf lediglich unterstützend wirken. Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen sieht die Bundesregierung das europäische Datenschutzrecht als grundsätzlich ausreichend an, prüft jedoch weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Kompetenzaufbau und Finanzierung
Zur Qualifizierung von Richtern, Staatsanwälten und Justizpersonal ist die Entwicklung eines KI-Kompetenz-Frameworks geplant. Finanziell begleitet der Bund entsprechende Ländervorhaben im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz, die bis Ende 2026 läuft und nahtlos in den neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ mit einer Laufzeit von drei weiteren Jahren übergehen soll.
(Foto: Khalid Ghurafa – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.05.26
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