Bafin wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme im Finanzsektor
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-MIG) am 29. Juli 2026 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Marktüberwachung für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit stehen. Die neue Zuständigkeit betrifft nach § 2 Abs. 3 KI-MIG von der Bafin oder der EZB beaufsichtigte Finanzunternehmen, Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token sowie die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Für Datenschutzbeauftragte in Finanzunternehmen ergibt sich damit eine zusätzliche Aufsichtsschnittstelle neben der etablierten DSGVO-Aufsicht.
Umfang der Marktüberwachung
Die Bafin prüft künftig, ob KI-Systeme die verbotenen Praktiken nach Art. 5 KI-VO einhalten, ob die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO erfüllt werden, etwa bei Chatbots in der Kundenkommunikation, und ob Unternehmen gemäß Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Ab dem 2. Dezember 2027 kommen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme hinzu, worunter nach Anhang III Nr. 5 lit. b und c KI-VO insbesondere Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung fallen. KI-Anwendungen ohne unmittelbaren Finanzmarktbezug, etwa im Personalmanagement, verbleiben in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung kann die Bafin Bußgelder verhängen.
Gestaffeltes Inkrafttreten
Bestimmte KI-Praktiken sind bereits seit dem 2. Februar 2025 untersagt, insbesondere Systeme zur Auswertung besonders schützenswerter Informationen mit diskriminierendem Potenzial. Die ersten Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026, die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme ab Dezember 2027.
Praxisrelevanz für die Governance
Die Bafin empfiehlt Finanzunternehmen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und sie in bestehende Governance-, Risiko- und Compliance-Strukturen zu integrieren, bspw. etwa durch Anknüpfung an das nach DORA bereits vorgesehene IKT-Asset-Inventar. Da sich datenschutz- und KI-rechtliche Anforderungen bei KI-gestützten Verarbeitungen personenbezogener Daten regelmäßig überschneiden, ist die neue Aufsichtszuständigkeit der Bafin auch für die Abstimmung von Datenschutz- und KI-Compliance in Finanzunternehmen unmittelbar relevant.
(Foto: Timon – stock.adobe.com)
Letztes Update:29.07.26
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