Tracking nur noch nach mit vorheriger Einwilligung

In ihrem Positionspapier „Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab  dem 25. Mai 2018“ nimmt die Datenschutz-Konferenz zu der Frage Stellung, ob wegen des Anwendungsvorrangs der DS-GVO die datenschutzrechtlichen  Regelungen des TMG nach dem 25.05.2018 weiterhin anwendbar sein werden.
Im Ergebnis wird im Positionspapier festgestellt,  dass der Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und der Erstellung von Nutzerprofilen dienen, einer vorherigen Einwilligung bedarf. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. der DS-GVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Reichweitenmessung und des Einsatzes von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen,  können ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr auf die §§ 12, 13, 15 TMG gestützt werden. Im Positionspapier wird Artikel 6 Absatz 1, insbesondere Buchstaben a), b) und f) DSGVO als mögliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Diensteanbieter von Telemedien betrachtet. Darüber hinaus seien die allgemeinen Grundsätze aus Artikel 5 Absatz 1 DSGVO, sowie die besonderen Vorgaben z. B. aus Artikel 25 Absatz 2 DSGVO einzuhalten.

LDI NRW

Letztes Update:22.06.18

  • Evaluation Löschen

    Selbst-Check zur Überprüfung der Löschpraxis

    Hintergrund Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als gesetzliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat den Datenschutz nachhaltig verändert und geprägt. Sie verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Jeder Verantwortliche hat deswegen eine Datenschutzorganisation vorzuweisen, die in der Lage ist, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Eine der maßgeblichen Anforderungen

    Mehr erfahren
  • Löschen von Daten CEF

    Europaweite Datenschutz-Prüfung: Umsetzung des Rechts auf Löschung im Fokus

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme für das Jahr 2025 gestartet. Im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) wird in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO untersucht. Deutschland beteiligt sich mit mehreren Landesdatenschutzbehörden an dieser Initiative, die insgesamt 32 europäische Datenschutzaufsichtsbehörden umfasst. Ziel und Methodik der Untersuchung

    Mehr erfahren
  • Gründe für Data Breach

    Häufige Ursachen von Datenpannen: Ein Überblick

    Verantwortliche Stellen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen, die zu unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten führen, den Aufsichtsbehörden zu melden (Art. 33 DS-GVO). Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dabei wiederkehrende Muster identifiziert, die zu solchen Datenpannen führen. 1. Schulen und Kindertagesstätten In pädagogischen Einrichtungen werden vielfältige personenbezogene Daten verarbeitet, darunter Stammdaten, Verhaltensbeurteilungen,

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner