Europaweite Datenschutz-Prüfung: Umsetzung des Rechts auf Löschung im Fokus

Löschen von Daten CEF

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme für das Jahr 2025 gestartet. Im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) wird in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO untersucht. Deutschland beteiligt sich mit mehreren Landesdatenschutzbehörden an dieser Initiative, die insgesamt 32 europäische Datenschutzaufsichtsbehörden umfasst.

Ziel und Methodik der Untersuchung

  • Schwerpunkt: Analyse der praktischen Umsetzung des Rechts auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
  • Grundlage: Einheitlicher, europaweit abgestimmter Fragebogen.
  • Zielsetzung: Bewertung der Verfahren zur Löschung personenbezogener Daten, Identifikation bewährter Praktiken und Ermittlung von Optimierungspotenzial.

Meike Kamp, Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 und Berliner Datenschutzbeauftragte, hebt hervor: „Das Recht auf Löschung ist essenziell für den Datenschutz, da es betroffenen Personen die Möglichkeit gibt, die Verarbeitung ihrer Daten zu beenden. Die koordinierte Untersuchung soll aufzeigen, wie effektiv dieses Recht in der Praxis umgesetzt wird.“

An der Untersuchung nehmen folgende deutsche Aufsichtsbehörden teil:

  • Landesdatenschutzbehörden: Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
  • Bundesdatenschutzbeauftragte

Hintergrund: CEF-Initiative und vergangene Untersuchungen

Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Maßnahme des CEF. Dieses Programm dient der verbesserten Durchsetzung der DS-GVO und der Stärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.

Frühere Themen der CEF-Initiative:

  • 2024: Recht auf Auskunft
  • 2023: Rolle und Benennung von Datenschutzbeauftragten
  • 2022: Nutzung von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung werden nach Abschluss durch den EDSA analysiert und in einem Bericht veröffentlicht.

(Foto: andyaziz6 – stock.adobe.com)

Letztes Update:05.03.25

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Papierakten im Müll in einem Büro

    Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht

    Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte

    Mehr erfahren
  • Ortungsdienst auf dem Handy: Auf dem linken Handy ist der Schalter auf aus, auf dem rechten auf an

    Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google

    Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner