Europaweite Datenschutz-Prüfung: Umsetzung des Rechts auf Löschung im Fokus

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme für das Jahr 2025 gestartet. Im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) wird in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO untersucht. Deutschland beteiligt sich mit mehreren Landesdatenschutzbehörden an dieser Initiative, die insgesamt 32 europäische Datenschutzaufsichtsbehörden umfasst.
Ziel und Methodik der Untersuchung
- Schwerpunkt: Analyse der praktischen Umsetzung des Rechts auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
- Grundlage: Einheitlicher, europaweit abgestimmter Fragebogen.
- Zielsetzung: Bewertung der Verfahren zur Löschung personenbezogener Daten, Identifikation bewährter Praktiken und Ermittlung von Optimierungspotenzial.
Meike Kamp, Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 und Berliner Datenschutzbeauftragte, hebt hervor: „Das Recht auf Löschung ist essenziell für den Datenschutz, da es betroffenen Personen die Möglichkeit gibt, die Verarbeitung ihrer Daten zu beenden. Die koordinierte Untersuchung soll aufzeigen, wie effektiv dieses Recht in der Praxis umgesetzt wird.“
An der Untersuchung nehmen folgende deutsche Aufsichtsbehörden teil:
- Landesdatenschutzbehörden: Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
- Bundesdatenschutzbeauftragte
Hintergrund: CEF-Initiative und vergangene Untersuchungen
Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Maßnahme des CEF. Dieses Programm dient der verbesserten Durchsetzung der DS-GVO und der Stärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
Frühere Themen der CEF-Initiative:
- 2024: Recht auf Auskunft
- 2023: Rolle und Benennung von Datenschutzbeauftragten
- 2022: Nutzung von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor
Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung werden nach Abschluss durch den EDSA analysiert und in einem Bericht veröffentlicht.
(Foto: andyaziz6 – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.03.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Datenschutz-Aufwand für KMU reduzieren
Im Vortrag wird der Referent, Dipl.-Kfm. Günther Otten, den webbasierten DataAgenda Datenschutz Manager präsentieren, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde. Dieses Tool ermöglicht es, alle erforderlichen Datenschutzmaßnahmen – wie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Schwellwertanalysen, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und mehr – rechtskonform zu erfassen, zu verwalten und zu dokumentieren. Der Fokus liegt auf der Unterstützung
Mehr erfahren -
Unrechtmäßige Datenabfrage durch Polizeibeamten führt zu 3.500 Euro Bußgeld
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte ein Bußgeld von 3.500 Euro gegen einen Polizeibeamten, der ohne dienstlichen Anlass eine Abfrage im Melderegister durchführte. Der Beamte hatte zuvor eine Frau bei einer Verkehrskontrolle angetroffen und nutzte anschließend das Melderegister, um ihr dort hinterlegtes Lichtbild einzusehen. Dies geschah im Rahmen einer
Mehr erfahren -
Datenschutz im Onlinehandel: Gastzugang als Standard, aber Ausnahmen möglich
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) prüfte Anfang 2025 mehrere Hamburger Onlineshops und stellte fest, dass ein großes Bekleidungsversandhaus ausschließlich Bestellungen über ein dauerhaftes Kundenkonto ermöglichte. Da dies gegen das Datenschutzprinzip der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Absatz 1 lit. c DS-GVO verstößt, forderte die Behörde die Einführung einer Gastbestelloption. Das Unternehmen setzte die
Mehr erfahren