Anwalt Verein stellt Unterlagen zur DS-GVO bereit

Anwaltverein stellt Unterlagen zur DS-GVO bereit

Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) stellt seinen Mitgliedern verschiedene Unterlagen zur Umsetzung der DS-GVO zum Download bereit. Die seit dem 25. Mai 2018 wirsksame Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt selbstverständlich auch für Anwaltskanzleien, so dass Daten­schutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitar­beitern, Prozess­gegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Für sie stellt der  DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit.

Der DAV weist darauf hin, dass die Rechte für das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster beim Deutschen Anwalt­verein liegen. Mitglieder eines dem DAV angeschlos­senen Anwalt­vereins können das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster nutzen, um in ihrer Kanzlei die Anfor­de­rungen der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung zu erfüllen. Sie sind nicht für die Nutzung durch Dritte, insbe­sondere für die Bearbeitung von Mandaten, bestimmt.

DAV-Merkblatt zum Thema

Einen Überblick was den Umsetzungsbedarf hinsichtlich der DS-GVO insbesondere für Anwaltskanzleien gibt ein DAV-Merkblatt zum Thema. Daneben kann der interessierte Anwalt auf die Hinweise zur Datenverarbeitung (zur Übergabe bei Mandatsbeginn) zurückgreifen. Die Datenschutzerklärung (für die Kanzlei-Website) sowie die technischen und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen) ergänzen das Paket. Das DAV-Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (xls) nach Art. 30 DSGVO (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen) rundet die Dokumente ab.

 

Deutscher Anwaltverein

 

 

 

 

 

 

 

Letztes Update:23.12.18

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