Steuerberater und Lohnbuchhaltung – wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
Spannend zu beobachten ist, wie gleichlautende Fragestellungen, wie zum Beispiel zur Thematik Lohnbuchhaltung, unter den deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, aber auch vom Datenschutz-Fachpublikum unterschiedlich bewertet werden.
Im Streit darüber, ob im Falle der reinen Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bei sonstigen, rein technischen Dienstleistungen auch bei Steuerberatern von einer Auftragsverarbeitung auszugehen ist, hat sich eine weitere Aufsichtsbehörde „zu Wort gemeldet“. Bislang hatten sich das LDI NRW (http://t1p.de/ewvo) und das BayLDA (http://t1p.de/82g6) mit gegensätzlichen Bewertungen zum Thema geäußert (vgl. Editorial Datenschutz Newsbox 11/2018, https://t1p.de/gx6a) .
Die Meinung kippt
Gefühlt kippt die Meinung zu Gunsten derer, die dafür plädieren, dass es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung handelt. Neu im Ring ist die Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg, die sich bereits in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht (Ziffer 1.10) damit beschäftigt hat und ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass Auftragsverarbeitung anzunehmen ist. Diese Ansicht wird mit weiteren Entscheidungen u.a. des BverfG und Argumenten in der neuesten Auskopplung des Themas intensiviert und weiter untermauert.
Am Ende ist die Verunsicherung beim Rechtsanwender natürlich nicht unbedingt kleiner, nur weil eine weitere Aufsichtsbehörde nun die eine oder andere Meinung propagiert. Die Aussage, dass die Debatte auch (intern) unter den Aufsichtsbehörden läuft, lässt jedoch vermuten, dass in naher Zukunft eine einheitliche Wertung die erhoffte Rechtssicherheit bringen wird.
Letztes Update:14.03.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren

