Datenschutz bei der Nutzung von Multifunktionsgeräten

Datenschutz bei der Nutzung von Multifunktionsgeräten

Im Rahmen seines IT-Grundschutz-Katalogs gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umfangreiche Maßnahmen für die Sicherheit von vernetzten Druckern, Druckservern, Dokumentenscannern, Kopierern und Multifunktionsgeräten vor.  Als Multifunktionsgeräte werden dabei Geräte bezeichnet, die mehrere verschiedene papierverarbeitende Funktionen bieten, etwa Drucken, Kopieren und Scannen oder auch Fax-Dienste. Wie jedes IT-System sind auch Drucker, digitale Kopierer, netzfähige Scanner und Multifunktionsgeräte vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Für den IT-Grundschutz dieser Systeme werden die folgenden typischen Gefährdungen angenommen.

Die empfohlenen Maßnahmen des BSI behandeln die Planung, Konzeption, Beschaffung, Umsetzung, Betrieb, Aussonderung, Notfallvorsorge. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Freie Hansestadt Bremen hat dieses Thema ebenfalls unter der Orientierungs- und Handlungshilfe „Fotokopierer: Die angreifbare Datenstation“ aufgegriffen. Darin werden die Eckpunkte eines datenschutzgerechten Einsatzes digitaler Kopiersysteme behandelt.

 

 

Letztes Update:02.04.19

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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