Zugangssicherung von Online-Diensten

Soziale Netzwerke

Der Arbeitskreis Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Orientierungshilfe zu den Anforderungen erarbeitet, denen Anbieter von Online-Diensten zur Zugangssicherung nachkommen müssen. In der Regel verarbeiten Anbieter von Online-Diensten personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern, so dass der Anwendungsbereich der DS-GVO für diese eröffnet ist.

Die DSK gibt Orientierungshilfe

Maßnahmen zur Sicherung der Zugangs zu den Diensten ergeben sich dabei bereits aus den Anforderungen des Art. 32 DS-GVO (Sicherheit der Verarbeitung). Die neu veröffentlichte Orientierungshilfe beschreibt Maßnahmen, die nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden dem Stand der Technik entsprechen und einen effektiven Schutz gewährleisten können.

Die DSK empfiehlt Anbietern von Online-Diensten bei der Auswahl der Maßnahmen sich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik innerhalb des  IT-Grundschutz-Kompendium an dem Abschnitt „Identitäts- und Berechtigungsmanagement“ orientieren (u. a. Basisanforderung ORP.4.A8 „Regelung des Passwortgebrauchs“ oder ORP.4.A11 „Zurücksetzen von Passwörtern“).

Konferenz der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

Letztes Update:09.04.19

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