Leitfaden zur Interessenabwägung nach DS-GVO
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat am seinen ausführlichen Fragenkatalog zur Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO bereitgestellt. Dieses praxisorientierte Dokument dient Verantwortlichen in Behörden, Unternehmen und Organisationen als strukturierter Leitfaden für die Legitimate Interests Assessment (LIA), also die systematische Prüfung und Dokumentation, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Rechtsgrundlage eines berechtigten Interesses basieren kann.
Ziele und Aufbau des Fragenkatalogs
Ziel des Katalogs ist es, Verantwortliche bei der sorgfältigen, nachvollziehbaren Prüfung der Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zu unterstützen und dabei insbesondere:
- die Feststellung und präzise Formulierung des berechtigten Interesses,
- die Erforderlichkeitsprüfung der Verarbeitung und
- die Abwägung zwischen den Interessen der betroffenen Personen und denen des Verantwortlichen
zu strukturieren und zu dokumentieren.
Damit wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen, um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, ohne dass Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen unangemessen beeinträchtigt werden.
Der Leitfaden gliedert sich in mehrere Prüfungsstufen, die jeweils durch spezifische Fragen und kontextbezogene Hinweise operationalisiert werden. Dazu zählen u. a.:
- Definition des konkreten Interesses: Welches rechtlich zulässige Ziel wird mit der Verarbeitung verfolgt?
- Erforderlichkeitsprüfung: Kann der Zweck mit weniger oder weniger eingreifenden Mitteln erreicht werden (Datenminimierung)?
- Interessen- und Risikoabwägung: Welchen Einfluss hat die Verarbeitung auf Grundrechte und legitime Erwartungen der Betroffenen, insbesondere bei sensiblen Daten oder automatisierten Verfahren?
- Dokumentation und Compliance: Nachweis und Aktualisierung der Bewertung im Rahmen eines Datenschutz-Managementsystems.
Bedeutung für die Praxis des Datenschutz-Managements
Das Arbeitsmittel ergänzt bestehende Leitfäden zur Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ und fördert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit dieser häufig genutzten, aber komplexen Rechtsgrundlage. Durch die detaillierte Operationalisierung der einzelnen Prüfkriterien können Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO effizienter erfüllen und interne Prüfprozesse im Sinne einer datenschutzkonformen Entscheidungsfindung stärken.
Der Fragenkatalog steht als PDF-Download direkt über die Publikationsseite des HmbBfDI zur Verfügung.
(Foto: 9Thaweekiat – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.01.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren

