Pflicht zur Verschlüsselung bei E-Mail von Anwälten
Die Frage, ob Anwältinnen und Anwälte unverschlüsselt per E-Mail mit Mandanten kommunizieren dürfen, ohne gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen, war in jüngster Vergangenheit öfter ein Streitpunkt. Datenschutz-Aufsichtsbehörden betrachteten die Fragestellung noch genereller und stellten diese Frage für jegliche Berufsgeheimnisträger, so bspw. auch für Ärzte (Tätigkeitsbericht 2017/18 – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, S. 94, Ziffer 16.7).
Neue Regelung zur Verschwiegenheit
Zumindest für die Rechtsanwälte könnte es ein wenig mehr Rechtssicherheit in dieser Sache geben. Ein Beschluss der letzten Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dafür den Weg geebnet. In § 2 der Berufsordnung der Rechtsanwälte soll es eine neue Regelung zur Verschwiegenheit geben, der Regelungen enthält, wann Anwältinnen und Anwälte bei Risiken für die Vertraulichkeit von der Zustimmung ihrer Mandanten ausgehen dürfen und wann es erforderlich ist, dem Mandanten einen Warnhinweis diesbezüglich zu geben.
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
(Bild von jessica45 auf Pixabay)
Letztes Update:11.05.19
Verwandte Produkte
-
Der neue Kundendatenschutz: Kunden datenschutzkonform gewinnen und binden
Seminar
940,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren




