ULD aktualisiert Praxis-Reihe
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seine Praxisreihe aktualisiert und auf den Stand Juni 2019 gebracht. Aus der
Aus der Praxisreihe „Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen“ sind folgende Praxisratgeber kostenlos erhältlich:
Datenschutz im Verein: Das Praxisheft soll eine Übersicht darüber geben, welche Datenschutzregeln von Vereinen und Verbänden einzuhalten sind und was im Einzelnen veranlasst werden sollte.
Datenschutzbeauftragte:
Das Praxisheft soll eine Übersicht darüber geben, welche Datenschutzregeln im Zusammenhang mit der Benennung von Datenschutzbeauftragten einzuhalten sind und was im Einzelnen veranlasst werden sollte.
Mustervereinbarung für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Das Praxisheft soll eine Übersicht darüber geben, welche Inhalte bei der Abfassung eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung von Bedeutung sein können. Mustervereinbarung dient dabei als Orientierungshilfe und berücksichtigt die Rechtslage ab dem 25.05.2018.
Informationspflichten: Das Praxisheft soll eine Übersicht darüber geben, welche Datenschutzregeln im Zusammenhang mit der Erfüllung von Informationspflichten einzuhalten sind und was im Einzelnen veranlasst werden sollte.
Videoüberwachung: Die Broschüre gibt Auskunft über die wichtigsten Fragen zum Datenschutz bei Videoüberwachung durch private Stellen aus der Sicht von Verantwortlichen und betroffenen Personen. Es geht also nicht um die Videoüberwachung durch den Staat, hier gelten nochmals besondere Regeln.
Fotos und Webcams: Die Broschüre gibt Auskunft über die wichtigsten Fragen zum Datenschutz bei der Erstellung von Bildaufnahmen nach der Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO), die Veröffentlichung derartiger Fotografien sowie die Verbreitung der Aufnahmen. Außerdem wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Betrieb einer Webcam aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Nicht enthalten sind Fragen der Datenverarbeitung im Bereich des Journalismus und die Fotografie von Einzelpersonen, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde.
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Letztes Update:16.07.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

