EDSA veröffentlicht Entwurf für Richtlinien bzgl. Videoaufnahmen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat kürzlich seine Leitlinien im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videoaufnahmen zur Konsultation veröffentlicht. Obwohl die Leitlinien Beispiele für die Datenverarbeitung durch Videoaufnahmen enthalten, erhebt der EDSA keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Beispiele. Die Leitlinien sollen vielmehr Orientierung für die Anwendung der DS-GVO in allen Bereichen bieten, in denen Videoaufnahmen relevant werden kann.
Zu den wichtigsten Elementen der Leitlinie gehören:
- Anwendungsbereich
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Zweckbindung
- Verarbeitung spezieller Datenkategorien (z.B. biometrische Daten)
- Transparenz der Verarbeitung
- Aufbewahrungsfristen
- Technisch und organisatorische Maßnahmen / Datensicherheit
Die Leitlinien werden bis zum 9. September 2019 öffentlich zugänglich sein. Es wird erwartet, dass die EDSA bis Ende des Jahres eine überarbeitete und endgültige Version verabschiedet.
Europäischer Datenschutzausschuss
( Bild von Florian Munzert auf Pixabay )
Letztes Update:10.09.19
Verwandte Produkte
-
Datenschutzkonformer Einsatz von Fotos und Videos in der Unternehmenskommunikation
Seminar
940,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren



