Europäischer Datenschutzausschuss tagt erstmals in 2019
Am Mittwoch (23.01.) kamen die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel zu ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Bei der Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) wurden nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, erneut wichtige Weichen für den europäischen Datenschutz gestellt. Themen beim Datenschutzausschuss waren insbesondere der EU-US Privacy Shield, Leitlinien zur Zertifizierung und die Verbesserung der Kommunikation mit Social-Media-Anbietern bei Datenschutzvorfällen.
Überprüfung des Privacy Shield
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Berichts zur 2. Jährlichen Gemeinsamen Überprüfung des Privacy Shield. In diesem finden sich Anregungen, wie das Abkommen weiter verbessert werden kann. Denn auch wenn die US-Behörden wichtige Schritte unternommen haben, um die Vorgaben des Privacy Shield effektiver zu überprüfen, bleiben nach wie vor gewichtige Kritikpunkte, so der BfDI. Nach wie vor fehlen eine dauerhafte Besetzung der Ombudsperson und die Offenlegung ihrer Befugnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden. Hierzu erklärte Kelber: „Es bleibt nach wie vor zweifelhaft, ob der Ombudspersonmechanismus in der Praxis das erforderliche Maß an Rechtschutz gewährt. Ich erwarte von unseren amerikanischen Freunden, dass sie hier für die nötige Klarheit sorgen.“
Voraussetzungen für die Zertifizierung nach DS-GVO schaffen
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung beim Datenschutzausschuss war die Verabschiedung der Guidelines on Certification. Die Leitlinien sollen Anhaltspunkte für die Ausgestaltung von Zertifizierungsprozessen nach der DS-GVO geben. Gemeinsam mit den bereits im Dezember vergangenen Jahres verabschiedeten Guidelines on Accreditation dienen beide Papiere als wichtige Orientierungshilfen. Es liegt nun ein weiteres Puzzleteil vor, um auch in Deutschland das Verfahren zur Schaffung der Voraussetzungen für die Zertifizierung des DSGVO-konformen Datenschutzes endlich finalisieren zu können.
Kommunikation zwischen Aufsichtsbehörden und Social-Media-Anbietern
Schließlich hat sich der EDSA auf Anregung Deutschlands im Nachgang des hiesigen Doxxing-Skandals auch mit der Frage befasst, wie die aufsichtsrechtliche Kommunikation mit Social-Media-Anbietern und anderen IT-Unternehmen verbessert und vor allem beschleunigt werden kann. Ziel soll es sein, bei Datenschutzvorfällen schneller reagieren zu können, um negative Auswirkungen für die Betroffenen möglichst gut zu minimieren. Hierzu einigte man sich darauf, gemeinsam technische und organisatorische Maßnahmen zu erörtern, um in Eilfällen eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Stellen zu ermöglichen. Die deutschen Datenschutzbehörden werden dazu einen Vorschlag vorlegen.
Letztes Update:25.01.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

