Aufsichtebehörden warnen vor personenbezogenem Webtracking ohne Einwilligung
Mehrere Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass Websitebetreiber eine explizite Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen, wenn sie von in Websites eingebundenen Dritt-Diensten die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, fordert daher Website-Betreiber auf, ihre Websites umgehend auf entsprechende Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen zu überprüfen.
Dazu gehöre auch das Produkt Google Analytics, wie auch Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz (LfDI) betont.
Viele Website-Betreibende beriefen sich bei der Einbindung von Google Analytics auf alte, längst überholte und zurückgezogene Veröffentlichungen wie die „Hinweise des HmbBfDI zum Einsatz von Google Analytics“. Das Produkt Google Analytics wurde in den vergangenen Jahren so fortentwickelt, dass es in der aktuellen Gestaltung keine Auftragsverarbeitung mehr darstellt, so der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit . Vielmehr räume sich Google als Anbieter das Recht ein, die Daten auch zu eigenen Zwecken zu verwenden.
(Bild von Photo Mix auf Pixabay)
Letztes Update:14.11.19
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