Online-Dienste schlampen bei Umsetzung der DS-GVO

Online-Dienste

Wissenschaftler der Universität Göttingen haben für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz untersucht. Gegenstand der Studie war die Untersuchung der Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO in sechs datenschutzrechtlichen Themenbereichen bei 35 Onlinediensten aus sieben verschiedenen Branchen sowie die Identifizierung von Best Practice Beispielen für diese Themenbereiche. Zu den untersuchten Portalen zählen etwa Amazon, Google, WhatsApp, Zalando und Otto. Ein Schwerpunkt liegt auf den Verbraucherrechten der DS-GVO, insbesondere der Einwilligung der Nutzer, Transparenz und Information.

Als Ergebnis der Untersuchung ergibt sich zunächst allgemein, dass es noch keinem der untersuchten Dienste gelungen ist, die Anforderungen über alle Themenbereich hinweg voll gesetzeskonform umzusetzen.
Am weitesten fortgeschritten ist die Umsetzung beim Thema Informationspflichten und Transparenz.

Die gravierendsten Mängel zeigten sich aber beim Umgang mit sensiblen Daten (1,36 von 5). Während diese Problematik ca. zwei Drittel der untersuchten Dienste betrifft, ergab sich bei der Erfüllung der Anforderungen ein Durchschnittswert von 1,36 von 5. Nur in den wenigsten Fällen wird das Thema überhaupt angesprochen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)


Letztes Update:01.12.19

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