Infoseite zu Fotografieren unter der DS-GVO

Recht am eigenen Bild

Das Thema des Rechts am eigenen Bild und die Frage, ob und was sich nach Geltung der DS-GVO in diesem Bereich geändert hat, ist ein Dauerbrenner. Da sich diese Fragen nicht nur den Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragten stellen, sondern auch in KiTas, Schulen, Vereinen und auch bei der privaten Nutzung von Social Media stellen, ist sowohl das Interesse als auch die Unsicherheit bei dem Thema nach wie vor groß.

Nun hat auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz Beratungsanfragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen veröffentlicht zu genau diesem Thema veröffentlicht. Von den Erläuterungen auf seiner Internetseite erhofft sich der LfDI eine Hilfestellung für Berufsfotografen, Hobbyfotografen, Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, Schulen und Journalisten bei der Beantwortung von häufigen Fragen bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bieten.

Die Kernthemen sind wie folgt:

  • Welche Schritte sind beim Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern rechtlich zu beachten?
  • Rahmenbedingungen für einen datenschutzgerechten Umgang mit Fotos
  • Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Stellen
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Vereine
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Schulen
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Kindertagesstätten
  • Fotografieren im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz


Letztes Update:15.12.19

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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