BayLfD bietet umfangreiche Infos für DSFA
Auch öffentliche Stellen sind grundsätzlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) verpflichtet, insbesondere wenn sie Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, die in einer der Blacklist der Aufsichtsbehörde genannt sind.
Als Hilfestellung für bayerische öffentliche Stellen bietet der BayLfD auf seinem Internetauftritt umfangreiche Informationen und Tools an, die im Rahmen der Prüfung (soweit die relevante Verarbeitung also nicht ohnehin in der jeweiligen Blacklist enthalten ist) einer Datenschutz-Folgenabschätzung genutzt werden können.
Allgemeine Informationen in Hinblick auf das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung bietet die angebotene Orientierungshilfe.
Arbeitspapier „Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie“
Darüber hinaus bietet der BayLfD ein Arbeitspapier mit dem Titel “ Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie„, in welchem dem Leser die methodische Einführung an einem konkreten Beispiel an einer Verarbeitungstätigkeit. Erforderliche Arbeitsschritte und Hilfsmittel werden so anschaulich vermittelt.
Weitere Praktische Orientierung erhält der Interessierte anhand der weiteren angebotenen Leerformulare und Ausfüllbeispiele, die sich auf die Fallstudie aus dem Arbeitspapier beziehen:
Modul 1: Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit
Modul 2: DSFA-Bericht in Formularform für eine Verarbeitungstätigkei
Modul 3: Tabellen für das Risikomanagement zu einer Verarbeitungstätigkeit
Modul 4: Tabellen für das Zielerfüllungsmanagement zu einer Verarbeitungstätigkeit
Die Informationen zum Thema Datenschutz-Folgeabschätzung werden mit einer Download-Möglichkeit des PIA-Tools (deutsche Übersetzung) der CNIL abgerundet.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Letztes Update:12.01.20
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