Kardinalfehler bei der Umsetzung von Betroffenenrechten

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht (9. Tätigkeitsbericht 2019) auch auf das Thema Betroffenenrechte ein und weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Betroffenenrechte eine der Kernanforderung der DS-GVO an Verantwortliche darstellt.

Das BayLDA stellt in seinem Tätigkeitsbericht 7 Fehler vor (Ziffer 5.1), die die Aufsichtsbehörde als „No-Go“ bewertet, die jedoch in der Praxis sowohl von den Verantwortlichen als auch von den betroffenen Personen begangen werden:

1. Fehler: Ignorieren von Auskunftsbegehren bei Identitätszweifeln

2. Fehler: Auskunft über ausschließlich Stammdaten als personenbezogene Daten

3. Fehler: Einreichen der Beschwerde vor Verstreichen der Frist

4. Fehler: Zweck des Rechts auf Auskunft außer Acht lassen

5. Fehler: Geltendmachung des Rechts auf Auskunft gegenüber dem Anwalt der Gegenseite

6. Fehler: Beschwerde ohne beweiskräftige Nachweise

7. Fehler: : Berufung auf unverhältnismäßigen Aufwand ohne Darlegung der Umstände

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)


Letztes Update:03.03.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner