Kardinalfehler bei der Umsetzung von Betroffenenrechten

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geht in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht (9. Tätigkeitsbericht 2019) auch auf das Thema Betroffenenrechte ein und weist darauf hin, dass die Sicherstellung der Betroffenenrechte eine der Kernanforderung der DS-GVO an Verantwortliche darstellt.

Das BayLDA stellt in seinem Tätigkeitsbericht 7 Fehler vor (Ziffer 5.1), die die Aufsichtsbehörde als „No-Go“ bewertet, die jedoch in der Praxis sowohl von den Verantwortlichen als auch von den betroffenen Personen begangen werden:

1. Fehler: Ignorieren von Auskunftsbegehren bei Identitätszweifeln

2. Fehler: Auskunft über ausschließlich Stammdaten als personenbezogene Daten

3. Fehler: Einreichen der Beschwerde vor Verstreichen der Frist

4. Fehler: Zweck des Rechts auf Auskunft außer Acht lassen

5. Fehler: Geltendmachung des Rechts auf Auskunft gegenüber dem Anwalt der Gegenseite

6. Fehler: Beschwerde ohne beweiskräftige Nachweise

7. Fehler: : Berufung auf unverhältnismäßigen Aufwand ohne Darlegung der Umstände

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)


Letztes Update:03.03.20

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