LDI NRW aktualisiert FAQs zum Thema Inkasso und Datenschutz

Bereits am 23.03.2018 gab es einen Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) zur Einmeldung offener und unbestrittener Forderungen in eine Wirtschaftsauskunftei (Inkassounternehmen) unter Geltung der DS-GVO.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat unter der ständig aktualisierten Rubrik „Die Landesbeauftragte antwortet auf häufig gestellte Fragen“ eine neue Broschüre zu diesem Themengebiet veröffentlicht.

„Seit Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die durch ein Inkassounternehmen zum Ausgleich einer – häufig auch nur vermeintlich – offenen Forderung aufgefordert wurden“, so die LfDI NRW.
Diese Broschüre, die einen Überblick über die häufig gestellten Fragen und die Antworten der Aufsichtsbehörde gibt, ist nun aktualisiert worden.

In der aktualisierten Broschüre antwortet die Landesbeauftragte auch auf Fragen zur Beitreibung im Ausland begangener Straßenverkehrsverstöße.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Letztes Update:11.03.20

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