Neues DataAgenda-Arbeitspapier zum Datenschutz an Hochschulen während Corona
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Auswirkungen auf nahezu jeden Lebensbereich. Genauso wie die Wirtschaft und Verwaltung, soll auch das Leben an Universitäten und Hochschulen nicht zum Erliegen kommen. Unter Verwendung digitaler Möglichkeiten lassen sich die Lehre, aber unter gewissen Anforderungen auch die Prüfungen digital abhalten. Dabei müssen jedoch datenschutzrechtliche Anforderungen angemessen und funktionierend umgesetzt sein.
Zusammenfassungen der verschiedenen Positionen
Das neue Arbeitspapier zeigt, was beim digitalen Prüfen rechtlich zu beachten ist. Im digitalen Semester sind Hochschulen nicht nur organisatorisch gefragt. Die Ausarbeitung erklärt welche rechtlichen Spielräume bestehen und wie Lösungen in der gegenwärtigen Praxis aussehen könnten.
Letztes Update:13.05.20
Verwandte Produkte
-
Online-Tagung: 2 Jahre DS-GVO – Erfahrungen, Praxis und Ausblick
Online-Schulung
815,15 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren



