GDD nimmt Stellung zur Änderung des Telemediengesetzes

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) nahm zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie Stellung.

Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze im Kabinett beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen sollen noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft treten.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Artikelgesetz werden weitere Anforderungen der AVMD-Richtlinie umgesetzt. So sieht die Richtlinie auch Einschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten vor. Dies erfordert Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz. Die inhaltsbezogenen Anforderungen der Richtlinie für Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die z.B. die Werbung, den Jugendschutz oder die Einhaltung einer europäischen Quote betreffen, gelten auch für die Deutsche Welle. 

Aus Sicht der GDD sind vor allem die geplanten Änderungen des TMG von besonderer Relevanz. Videosharingplattformen müssen laut der vorliegenden Drucksache in Zukunft ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Abseits der AVMD-Richtlinie soll es jedoch keine weiteren Anpassungen oder Änderungen des TMG geben. Hierzu hat die GDD Stellung bezogen, die allen Mitgliedern des federführend zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen

Letztes Update:06.06.20

  • KI Orientierungshilfe der DSK

    Neue Orientierungshilfe: DSK gibt Leitfaden für KI-Anwendungen heraus

    Die Datenschutzkonferenz, bestehend aus unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), hat eine neue Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese bietet datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)-Anwendungen. Die Leitlinie richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen und soll als Checkliste dienen, um KI-Anwendungen datenschutzkonform zu nutzen. Besonderes Augenmerk liegt auf

    Mehr erfahren
  • DSB Umfrage

    CEDPO-Umfrage 2024 – Aufgaben und Rechtsstellung der DSB

    Der Europäische Datenschutzausschuss überarbeitet zurzeit sein Working-Paper zu den Aufgaben und der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten. Zur Erfassung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Datenschutzbeauftragten in der Europäischen Union hat der europäische Dachverband CEDPO – Confederation of European Data Protection Organisations eine Umfrage ins Leben gerufen. Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage gestalten Sie die Zukunft des

    Mehr erfahren
  • Briefwerbung INteressenabwägung

    Briefwerbung kann (datenschutzrechtlich) auf Interessenabwägung gestützt werden

    „Werbung“ wird in Art. 2 lit. a der EU-Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung vom 12. Dezember 2006 definiert als „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern“ (OH der

    Mehr erfahren