Code of Conduct für die Pseudonymisierung geplant
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. gibt bekannt, dass sie in Kooperation mit dem Digitalverband Bitkom EU-weite Verhaltensregeln für Pseudonymisierungen in der Datenverarbeitung etablieren möchte. Grundlage dafür sei der im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 entwickelte Entwurf der Fokusgruppe Datenschutz für einen Code of Conduct.
Im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 wurde unter Leitung von Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorstandsvorsitzender der GDD, durch Experten der Fokusgruppe Datenschutz ein Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten erarbeitet.
GDD und Bitkom sehen in der Pseudonymisierung enormes Potenzial, datenschutzkonforme Datenverarbeitung zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte und Interessen von Betroffenen angemessen zu schützen. Betreiber von Plattformen und andere Datenverarbeiter sollen die Möglichkeit erhalten, Pseudonymisierungen anhand transparenter und möglichst einheitlicher Vorgaben vorzunehmen.
Ziel der gemeinsamen Initiative der Verbände ist die Erarbeitung eines Code of Conducts gem. Art. 40 DS-GVO, der durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Weitere Informationen zum Projekt „Code of Conduct Pseudonymisierung“ sowie den „Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung“ in der Version 1.0 finden Sie auf den Seiten der GDD ( https://www.gdd.de/projekte/code-of-conduct-pseudonymisierung-1).
>> Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier abrufen.
Letztes Update:25.08.20
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