Auch der Swiss-US Privacy Shield bröckelt

Anfang 2017 ersetzte der neue «Swiss-US Privacy Shield» das Safe Harbor-Abkommen (Safe Harbor Framework) zwischen der Schweiz und den USA. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diesen «sicheren Hafen» im Verhältnis zwischen der EU und den USA im Oktober 2015 für ungültig erklärt In der Folge vertrat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichtskeitsbeauftragte (EDÖB) die Meinung, auch das inhaltlich weitgehend identische amerikanisch-schweizerische Safe Harbor-Abkommen genüge nicht mehr.
Aber auch schon damals lastete auf dem Swiss-US Privacy Shield derselbe Makel wie auf der Variante der EU. Schon damals bemängelten Kritiker dieselben Punkte wie beim EU-US Privacy Shield, so dass jedem klar war, dass wenn der EuGH früher oder später voraussichtlich über den Privacy Shield zwischen der EU und den USA urteilen muss, dies wiederum Auswirkungen auf die Schweiz haben würde – wie schon zuvor beim EuGH-Urteil gegen das Safe Harbor Framework.

Daher kam es nun, wie es kommen musste:

Vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen des Swiss-US Privacy Shields Regimes sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datenschutz evaluierte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB) die Datenschutzkonformität des Privacy Shield Regimes neu.

Nach vertiefter Analyse kam der EDÖB in seiner Stellungnahme vom 8.9.2020 zum Schluss, dass das Privacy Shield Regime trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Betroffene in der Schweiz kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bietet. Aufgrund dieser auf das schweizerische Recht gestützten Einschätzung hat der EDÖB in der Staatenliste des EDÖB den Verweis auf einen «angemessenen Datenschutz unter bestimmten Bedingungen» für die USA gestrichen. Da die Einschätzung des EDÖB keinen Einfluss auf das Weiterbestehen des Regimes des Privacy Shield hat und sich betroffene Personen darauf berufen können, solange dieses seitens der USA nicht widerrufen wird, werden die Bemerkungen zum Privacy Shield in der Länderliste in angepasster Form beibehalten.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Letztes Update:13.09.20

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