ENISA veröffentlicht Leitlinien zur Cybersicherheit des Internets der Dinge

ENISA, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, ist ein Fachzentrum für Cybersicherheit in Europa. Die Agentur unterstützt die EU und ihre Mitgliedsländer bei der Vorbeugung, Ermittlung und Bekämpfung von Problemen der Informationssicherheit.

ENISA hat eine neue Studie veröffentlicht, die den Beteiligten helfen soll, bessere Sicherheitsentscheidungen zu treffen, wenn Sie IoT-Technologien bauen, einsetzen oder bewerten.

Diese ENISA-Studie definiert Leitlinien zur Cybersicherheit der Lieferkette für das IoT (Internet of Things). Die ENISA hat unter Mitwirkung von IoT-Experten Sicherheitsleitlinien für die gesamte Lebensdauer erstellt: von den Anforderungen und dem Design über die Lieferung und Wartung bis hin zur Entsorgung. Die Studie soll IoT-Herstellern, Entwicklern und allen an der Lieferkette des IoT beteiligten Akteuren helfen, bessere Sicherheitsentscheidungen zu treffen, wenn IoT-Technologien gebaut, eingesetzt oder bewertet werden.

ENISA setzt sich seit langem dafür ein, dass „security by design and default“ in digitalen Produkten standardmäßig berücksichtit wird. Der Festlegung spezifischer Leitlinien für die Sicherheit der IoT-Lieferkette wird von den Autoren eine große Bedeutung für die Frage der Sicherheit des IoT beigemessen. IoT-Sicherheit müsse in allen Phasen der Lieferkette berücksichtigt werden, vom frühen Konzeptentwurf bis zur Lieferung an den Endverbraucher und der Wartung.

(Bild: Adobe Stock, Blue Planet Studio)

ENISA


Letztes Update:11.11.20

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner