Arbeitspapier zu Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen

Digitalisierung

Die Fokusgruppe Datenschutz veröffentlicht unter der Leitung der GDD ein Arbeitspapier zu den Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen anlässlich des Digital-Gipfel 2020 der Bundesregierung.

„Durch Digitalisierung zu mehr Nachhaltigkeit“ lautet das Motto des Digital-Gipfels 2020. Technische Innovationen zur Unterstützung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele sind aus Sicht der Bundesregierung wichtige Aspekte eines nachhaltigen Wirkens. Die Digitalisierung bietet auch hier zahlreiche Chancen. Zugleich stellt sich die Frage, wie der Einzelne vor möglichen Fehlentwicklungen wirksam geschützt werden kann. Der Abschlussbericht der von der Bundesregierung im Jahr 2018 eingesetzten Datenethikkommission hält hierfür Antworten bereit und macht Vorschläge, wie der kontrollierte Zugang zu personenbezogenen Daten verbessert werden kann.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere in Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen großes Potential  gesehen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass solche Systeme praxisgerecht und datenschutzkonform ausgestaltet sind .Sollen die auch von der Datenethikkommission geforderten verstärkten Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung solcher Systeme erfolgreich sein, muss in einem ersten Schritt ein gemeinsames Verständnis über Sinn und Zweck solcher Modelle hergestellt werden. 

Die Fokusgruppe Datenschutz der durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geleiteten Plattform 9 des Digital-Gipfels möchte hierzu einen Beitrag leisten. In einem Arbeitspapier für den Digital-Gipfel 2020 werden Modelle von Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen dargestellt und erläutert. Um den Praxisbezug zu wahren, werden die Erläuterungen durch bestehende sowie zukünftige Szenarien konkretisiert. Die Fokusgruppe Datenschutz ist davon überzeugt, dass die Fortentwicklung solcher Systeme weiter unterstützt werden muss. Die Wahrung von Transparenz und die angemessene Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Akteure sind dabei von essentieller Bedeutung, sowohl heute, als auch im Rahmen einer künftigen europäischen Regulierung von Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen.

Das Arbeitspapier kann hier heruntergeladen werden.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

( WrightStudio – stock.adobe.com)


Letztes Update:01.12.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner