Aufsichtsbehörde geht weiter gegen Facebook-Fanpages vor
Wer den regen Schlagabtausch der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zum Thema Facebook-Fanpages verfolgt hat, dem dürfte die aktuellste Ankündigung des BfDI zum Thema als nur konsequent vorkommen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte sich bereits mit einem Rundschreiben in den Jahre 2019 und auch 2021 an alle Ministerien, Behörden und öffentlichen Stellen gerichtet.
Seine Message an die Adressaten:
1. Eine nachdrücklich Empfehlung, diese Seiten bis Ende 2021 abzuschalten, verknüpft mit dem eindrücklichen Hinweis, dass
2. ab Januar 2022 beabsichtigt sei – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den, dem BfDI nach Art. 58 DS-GVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder teilte später mit, dass sie das Urteil des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit der Betreiber im Hinblick auf die betriebenen Facebook-Fanpages zum Anlass genommen haben, um sich im Rahmen einer dazu eingerichteten Taskforce mit den Fragen rund um die Rechtskonformität des Betriebs einer Fanpage zu beschäftigen.
Eben diese Taskforce hatte ein Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages unter Berücksichtigung des seit dem 1. Dezember 2021 geltenden Telekommunikation‐ Telemedien‐Datenschutzgesetzes (TTDSG), des Urteils des OVG Schleswig vom 25. November 2021 (Az. 4 LB 20/13) und der aktuellen technischen Umsetzungen erstellt und veröffentlicht. Zuletzt versendete der BfDI ein Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage. Gespräche mit dem BPA und Facebook führten jedoch zu keiner Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme, so der BfDI.
Am 22.03.2023 ging die Angelegenheit nun die nächste Runde:
Der BfDI hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen, da dieser nicht datenschutzkonform sei. Das BPA hat vier Wochen Zeit, um diesen Bescheid umzusetzen. Der BfDI betont, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sein soll und Informationen teilen können muss, dies aber nur dann, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden, was im vorliegenden Fall nicht der Fall sei.
Letztes Update:23.02.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting
Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck
Mehr erfahren -
Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust
Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss
Mehr erfahren -
Datenschutz, Informationssicherheit und KI als integriertes Prüffeld der Internen Revision
Der DIIR-Arbeitskreis „Datenschutz & Data Governance“ hat seinen bewährten Leitfaden zur Internen Revision und Datenschutz sowie die begleitende Checkliste zur Prüfung der Datenschutzorganisation grundlegend überarbeitet und als Version 3.0 veröffentlicht. Beide Dokumente reagieren auf die erheblich veränderten regulatorischen und technologischen Rahmenbedingungen der letzten Jahre. Erweiterter Themenrahmen: KI und Informationssicherheit neu integriert Datenschutz ist längst kein
Mehr erfahren



