Aufsichtsbehörden legen Konzeptpapier für Bußgeldzumessung vor
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihr angekündigtes Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen vorgelegt. Das Konzept für Bußgeldzumessung gestaltet im Wesentlichen die Vorgaben des Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung aus und ist auf Fortentwicklung angelegt. Ziel des Konzepts sei es, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine einheitliche Methode für eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bemessung von Geldbußen zur Verfügung zu stellen.
Transparenz im Hinblick auf das Datenschutzrecht
Mit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassung des Konzeptes zur Bemessung von Geldbußen soll ein Beitrag zur Transparenz im Hinblick auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts geleistet werden, so die DSK in ihrem Konzeptpapier. Es soll Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden nachzuvollziehen.
Die Aufsichtsbehörden weisen in ihrem Papier darauf hin, dass die vorgestellten Leitlinien nicht als erschöpfend zu verstehen sind und die Konkretisierung der Festsetzungsmethodik späteren Leitlinien des EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) vorbehalten bleibe.
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK)
( Bild von Gerd Altmann auf Pixabay )
Letztes Update:16.10.19
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