Beschwerden wegen Videoüberwachung nehmen zu
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat in der ersten Jahreshälfte 2024 einen deutlichen Anstieg der Beschwerden über Videoüberwachungen verzeichnet. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 Prozent auf 115 Fälle. Hauptsächlich betrafen diese Beschwerden die Videoüberwachung durch Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere durch Nachbarn. Beschwerden über Videoüberwachung durch öffentliche Stellen wie Kommunen oder die Polizei blieben hingegen selten.
Im Zuge dieser Entwicklungen wurden in der ersten Jahreshälfte 2024 bereits so viele Bußgelder verhängt wie im gesamten Vorjahr. Fünf Bußgelder betrafen Dashcams in Fahrzeugen und zwei stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgelder lagen zwischen 100 und 900 Euro. Ein weiterer schwerwiegender Fall führte zu einem Bußgeld von 30.000 Euro wegen einer umfassenden Videoüberwachung eines Gewerbebetriebs, die nicht nur Kunden, sondern auch Passanten und Nachbarn erfasste. Dieses Bußgeld ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Um Verantwortliche und Betroffene über die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung zu informieren, hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die Broschüre »Achtung Kamera!« veröffentlicht. Aufgrund der hohen Nachfrage ist bereits eine zweite Auflage erschienen. Diese berücksichtigt auch ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Ende Januar, das die rechtlichen Hürden für die Videoüberwachung durch Polizeibehörden erhöht.
Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtslage für verschiedene Szenarien der Videoüberwachung, darunter Überwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, in Kleingärten, auf Baustellen, in der Gastronomie, im Handel, in Freizeiteinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, im öffentlichen Personennahverkehr, in Autos, mit Drohnen und durch sächsische Kommunen und die Polizei.
Die aktualisierte Broschüre »Achtung Kamera!« soll dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte der Betroffenen zu schützen.
(Foto: Yuliia – stock.adobe.com)
Letztes Update:06.08.24
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