Best Practice bei Auskunftsverlangen
Das BayLDA beantwortet eine Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zu Best Practice bei Auskunftsverlangen:
Die Auskunft nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO regelt, dass der Verantwortliche eine Kopie der zu verarbeitenden Daten zur Verfügung stellt. Muss diese zwingend bei einer Auskunft als Anlage mitgeschickt werden oder reicht es die betreffenden Daten (mit den weiteren Angaben nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO) in dem Antwortschreiben mitzuteilen? Eine Kopie würde nur dann mitgeschickt werden, wenn die betroffene Person explizit danach fragt.
Antwort des BayLDA:
Eine zusätzliche Kopie der Daten muss nicht mitgeschickt werden. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO regelt nach unserer Ansicht die bevorzugte Form der Auskunftserteilung und bewirkt keinen zusätzlichen Inhalt für eine Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Es genügt also auch, in einem Antwortschreiben die personenbezogenen Daten der betroffenen Person aufzulisten
Letztes Update:11.07.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren

