KI-Richtlinie für Studium und Lehre
Die Universität Regensburg hat am 7. Mai 2025 neue Richtlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in juristischen Haus-, Seminar- und Studienarbeiten veröffentlicht. Sie definieren transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Hilfsmitteln, wie sie etwa von ChatGPT oder vergleichbaren Tools generiert werden. Unterschiedliche Kategorien; z. B. normative Prüfungen, inhaltsliche Unterstützung oder Visualisierung durch Generative KI; sind klar gekennzeichnet. Die Verwendung solcher KI-bezogener Inhalte muss in einem Anhang detailliert offengelegt werden, während KI-basierte Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen weiterhin als triviale Werkzeuge gelten gehören.
Die Richtlinie stellt klar: Studierende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt ihrer Arbeiten, inkludiert KI-gestützte Passagen. Halluzinierte oder nicht überprüfte Textpassagen gelten als eigene Leistung – mit potentiellen Abzügen oder Sanktionen (§ Abschnitt 4–5) . Zudem wird darauf hingewiesen, urheberrechtlich geschützte KI-Ausgaben sowie verwendete Prompts angemessen zu behandeln.
Klare Kennzeichnungspflicht und Eigenverantwortung
Die Regensburger Richtlinien erlauben den Einsatz von KI als geteiltes Hilfsmittel – jedoch stets mit wissenschaftlich korrekter Kennzeichnung. KI-basierte Inhalte müssen in einem gesonderten Anhang genannt werden, inklusive Angaben zur Tool-Art (z. B. Paraphrasierung, Struktur, Visualisierung). Unmarkierte KI-Inhalte können zur Abwertung führen. Rechtschreibkorrekturen oder Datenbank-Recherchen bleiben unbeanstandet und müssen nicht explizit ausgewiesen werden.
Haftung und inhaltliche Verantwortung der Studierenden
Die Richtlinien stellen klar: Die Verantwortung für sämtliche Arbeitsergebnisse liegt uneingeschränkt beim Studierenden. Halluzinationen von KI, beispielsweise erfundene Gerichtsurteile, werden wie bewusst falsch eingebrachte Inhalte bewertet. Auch urheberrechtliche Folgen durch KI-Inhalte oder Aufforderungs-Prompts liegen vollständig in der Verantwortung der Verfasser:innen.
Diese Richtlinien sorgen für klare Richtsätze im juristischen Studium der Universität Regensburg: KI darf eingesetzt werden, jedoch nur unter strenger Kennzeichnung und unter voller persönlicher Verantwortung. So fördert die Universität einen reflektierten, ethisch wie rechtlich abgesicherten Umgang mit generativer KI in Wissenschaft und Lehre.
(Foto: PRASANNAPIX – stock.adobe.com)
Letztes Update:11.07.25
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