Broschüre zum Kita-Datenschutz
Das Thema des Rechts am eigenen Bild und die Frage, ob und was sich nach Geltung der DS-GVO in diesem Bereich geändert hat, ist auch zwei Jahre nach Wirksamwerden der DS-GVO ein Dauerbrenner. Da sich diese Fragen nicht nur den Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragten stellen, sondern auch in KiTas, Schulen, Vereinen und auch bei der privaten Nutzung von Social Media ist sowohl das Interesse als auch die Unsicherheit bei dem Thema nach wie vor groß.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Berliner Beauftragte für Datenschutz fokussieren sich in der neu überarbeiteten Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ auf den Teilbereich der Kindertageseinrichtungen und möchten mit der Broschüre umfassend über die aktuellen rechtlichen Vorgaben informieren. Zu diesem Zweck wurde diese bereits an alle rund 2.700 Berliner Kitas versandt und ist als PDF kostenlos abrufbar.
Auf 44 Seiten werden unter anderem im Zusammenhang mit Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kitas, Themen wie die datenschutzrechtliche Einordnung (Rechtsgrundlagen und Grundsätze), Datenschutz bei Aufnahmen von Kindern (Einwilligungserklärung, Aufnahmen bei Veranstaltungen und im pädagogischen Alltag, wissenschaftliche Projekte, Veröffentlichung durch Externe), Datenschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Erforderlichkeit für das Arbeitsverhältnis, Abhängigkeitsverhältnis vom Arbeitgeber) und Medienkompetenz im pädagogischen Alltag behandelt.
Die Broschüre kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/qualitaet/datenschutz_in_kitas_2020.pdf
Letztes Update:17.08.20
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