BSI bietet weitere Einstiegsmöglichkeit in die „Basis-Absicherung“

Die IT-Grundschutz-Methodik bietet neben der grundlegenden Absicherung zwei weitere Ansätze, die je nach den spezifischen Sicherheitsanforderungen einer Organisation angewendet werden können. Verantwortliche im Bereich Informationssicherheit haben somit die Möglichkeit, zwischen Basis-, Standard- und Kernabsicherung zu wählen. Die Basisabsicherung ermöglicht einen initialen Einstieg in das Sicherheitsmanagement, um rasch die größten Risiken zu mindern. Im Kontrast dazu dient die Kernabsicherung dem Schutz essenzieller Geschäftsprozesse und Ressourcen.
Nach erfolgreicher Implementierung der Basisabsicherung in einer Organisation empfiehlt das BSI, mit der Standard- oder Kernabsicherung fortzufahren, um eine robuste Informationssicherheit zu gewährleisten. Ideal ist die schrittweise Umsetzung einer umfassenden Standardabsicherung gemäß BSI-Standard 200-2 im Laufe der Zeit, um ein angemessenes Sicherheitsniveau entsprechend des Schutzbedarfs zu erreichen.
Nun bietet das BSI Verantwortlichen einen „sanfteren Einstieg“ bzw. einen weiteren Weg hin zun einer Basis-Absicherung.
Um den Einstieg in den IT-Grundschutz zu erleichtern, hat das BSI das Projekt „Weg in die Basis-Absicherung (WiBa)“ ins Leben gerufen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund geschehen, dass auch die Einführung der Basis-Absicherung nach wie vor als zu zeitaufwendig empfunden wird und in kleineren Kommunen die Ressourcen für die Umsetzung fehlen.
Das Hauptziel besteht darin, den Zugang zum IT-Grundschutz praxisorientierter zu gestalten, um die Implementierungsaufwände weiter zu reduzieren. Hierbei liegt der Fokus auf kommunalen Institutionen.
Durch die Verwendung von prüfungsrelevanten Fragen, die in spezifischen Checklisten zusammengefasst sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, Informationen zur Informationssicherheit zu sammeln und die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren, selbst ohne detaillierte Kenntnisse der Methodik.
Die prüfungsrelevanten Fragen, basierend auf dem IT-Grundschutz-Profil für die Basis-Absicherung von Kommunalverwaltungen, decken die wichtigsten Aspekte ab, die bei der Priorisierung und tatsächlichen Umsetzung der Absicherung berücksichtigt werden müssen. Nach Abschluss dieser Phase kann nach Einschätzung des BSI nahtlos mit der vollständigen Umsetzung des oben genannten Profils fortgefahren werden.
Auch wenn hier in erster Linie Verwaltungen angesprochen werden, können die frei zugänglichen Checklisten auch für die Privatwirtschaft mit einem Mehrwert als „entmystifizierende“ Einstiegshilfe in das komplexe Themengebiet genutzt werden. WiBA führt noch nicht zur Etablierung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). Vielmehr bietet WiBA einen Einstieg in das Thema und gibt konkrete Maßnahmenempfehlungen.
Die Dokumente liegen als sog. „Community Draft“ vor, so dass sich in den finalen Dokumenten noch Änderungen ergeben können.
(Foto: Lila DK – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.08.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats beim Einsatz von KI
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat ein Kurzpapier veröffentlicht, das die mitbestimmungsrechtlichen Implikationen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen beleuchtet. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der Betriebsrat beim Einsatz KI-gestützter Systeme beteiligt werden muss – insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten von Beschäftigten betroffen sind. Grundsätzlich bleibt der Einsatz von KI
Mehr erfahren -
Datenschutzkonformes Terminmanagement durch externe Dienstleister
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einem aktuellen Positionspapier klargestellt, unter welchen Voraussetzungen medizinische Praxen datenschutzkonform externe Dienstleister zur Terminvergabe einsetzen dürfen. Solche Anbieter verarbeiten im Regelfall personenbezogene Daten – teilweise auch Gesundheitsdaten – im Auftrag der Praxis. Dies ist laut DSK grundsätzlich zulässig, sofern die Beauftragung auf Grundlage eines wirksamen Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28
Mehr erfahren -
DSK veröffentlicht Orientierungshilfe für datenschutzkonformen KI‑Einsatz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Mai 2025 die erste innerhalb der DSK abgestimmte Orientierungshilfe zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Einklang mit der DS-GVO vorgestellt. Sie dient Verantwortlichen in Behörden und Unternehmen als Checkliste entlang der drei Phasen: Konzeption und Auswahl, Implementierung sowie Nutzung von KI-Systemen. Zentral ist dabei die Analyse von Risiken für Betroffenenrechte, insbesondere
Mehr erfahren