BSI: Empfehlungen zur E-Mail-Sicherheit in Unternehmen

BSI E-Mail Sicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 26. Mai 2025 neue Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der E-Mail-Sicherheit in Unternehmen veröffentlicht. Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Organisationen, die E-Mails über eigene Domains versenden und empfangen. Ziel ist es, die digitale Kommunikation durch den Einsatz etablierter Sicherheitsstandards wie SPF, DKIM, DMARC, DANE und MTA-STS effektiver gegen Bedrohungen wie Spoofing, Phishing und Man-in-the-Middle-Angriffe abzusichern.

Hintergrund und Motivation

E-Mails sind ein zentrales Kommunikationsmittel in Unternehmen, jedoch basiert die zugrunde liegende Technik auf Standards aus den 1980er-Jahren, die in ihrer Grundform erhebliche Sicherheitslücken aufweisen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich jedoch moderne Sicherheitsstandards etabliert, die den wachsenden Bedrohungen entgegenwirken können. Das BSI hat in den vergangenen Monaten die Sicherheitseigenschaften von E-Mail-Infrastrukturen in Deutschland analysiert und dabei festgestellt, dass viele Unternehmen diese Standards entweder nicht oder nur unzureichend implementiert haben.

Zentrale Empfehlungen

  • SPF, DKIM und DMARC: Diese Authentifizierungsmechanismen sollen sicherstellen, dass E-Mails tatsächlich vom angegebenen Absender stammen und nicht manipuliert wurden.
  • DANE mit DNSSEC und MTA-STS: Diese Standards erhöhen die Sicherheit beim E-Mail-Transport, indem sie die Verschlüsselung und Authentizität der Kommunikationspartner sicherstellen.
  • Fehlervermeidung bei Implementierung: Das BSI weist darauf hin, dass bei der Umsetzung dieser Standards häufig leicht zu korrigierende Fehler gemacht werden, wie z. B. Mehrfacheinträge im DNS oder fehlerhafte Konfigurationen.

Praktische Umsetzung

Das BSI empfiehlt Unternehmen, die genannten Sicherheitsstandards konsequent umzusetzen und dabei auf korrekte Konfigurationen zu achten. Für Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung wird geraten, entsprechende Dienstleister mit der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollten Unternehmen regelmäßig überprüfen, ob ihre E-Mail-Infrastruktur den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Die vollständigen Empfehlungen sind im Dokument „BSI-CS 155: Upgrade für die E-Mail-Sicherheit“ veröffentlicht und können auf der Website der Allianz für Cyber-Sicherheit eingesehen werden.

(Foto: Supatman – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.06.25

  • BSI IT-Grundschutz++

    BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.

    Mehr erfahren
  • Podcast-Folge 91 der Data Agenda mit Prof. Dr. Schwartmann und Céleste Spahić im Experten-Talk über Daten und Digitalisierung.

    Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen

    KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:

    Mehr erfahren
  • Arbeitszeiterfassung datenschutzkonform

    Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem

    Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner