BayLDA veröffentlicht Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/2018
Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 7 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat das BayLDA als Aufsichtsbehörde regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. In ihren Tätigkeitsberichten informieren die Aufsichtsbehörden die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Seinen 8. Tätigkeitsbericht hat das BayLDA am 22.03.2019 veröffentlicht. In den 150 Seiten ihres Tätigkeitsberichts sind konkrete Fälle
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