Einsichtsrechte bei internen Untersuchungen
Das Landesarbeitsgericht München (Az. 2 SLa 70/25, 12. Juni 2025) hat klargestellt, unter welchen Bedingungen Mitarbeitende Einsicht in interne Untersuchungsberichte erhalten. Gegenstand war ein Compliance-Abschlussbericht über Beschwerden gegen eine leitende Angestellte, der Zeugenaussagen, interne Bewertungen und Empfehlungen enthielt. Datenschutzrechtlicher Kern Mitarbeitende haben kein generelles Recht auf Herausgabe des vollständigen Berichts, sondern nur auf Einsicht in ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15
Mehr erfahren

