Bonner Registrar wird wegen Umsetzung der DS-GVO verklagt

Der in Bonn ansässige Domain-Registrar EPAG Domainservices GmbH wird von der Internet-Verwaltung ICANN wegen der Aufbewahrung der WHOIS-Daten für Domains im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens verklagt. Zum Portfolio der EPAG gehört als Domain-Name-Registrar die Registrierung von Internet-Domains.  Registrare werden je nach Top-Level-Domain von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) oder einer Domain

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Artikel-29 Datenschutzgruppe konkretisiert Art. 30 DS-GVO

Die Artikel29-Datenschutzgruppe konkretisiert in ihrem letzten Positionspapier vom 19.04.2018 die Anforderungen, die aus Art. 30 DS-GVO (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) erwachsen. Dabei nimmt sie Bezug auf Erwägungsgrund 13 der DS-GVO. Dort lautet es sinngemäß, dass die DS-GVO, um der besonderen Situation der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen, eine abweichende Regelung hinsichtlich

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Datenschutzkonferenz: Risikobestimmung nach DS-GVO

Die Datenschutzkonferenz ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die 95. Konferenz fand am 25. und 26. April in Düsseldorf statt. Der jährlich wechselnde Vorsitz richtet die Sitzungen der Datenschutzkonferenz aus und vertritt die Konferenz nach außen. Im Rahmen der Konferenz sind einige Kurzpapiere ausgearbeitet worden. Darunter auch das Kurzpapier Nr. 18  „Risiko

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Unterschiedliche Verfahrensweisen von Datenschutzbeauftragten

Hinsichtlich der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 Abs. 7 DS-GVO an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde hat die LDI NRW ihre Informationen aktualisiert. Die Aufsichtsbehörde teilt mit, dass, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße verfolgen werden oder geahndet werden. Weiter ist zu erfahren, dass Kontaktdaten,

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E-Mail-Adresse aus Impressum darf nicht inaktiv sein

Kommerzielle Betreiber von Webseiten sind nach dem Telemediengesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen – zum Beispiel, für Fragen zum Vertrag oder zu den angebotenen Produkten. Dafür müssen sie eine E-Mail-Adresse angeben. Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort

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BSI zu Efail: E-Mail-Verschlüsselung weiterhin sicher einsetzen

Nach dem ein Forscherteam der FH Münster, der Ruhr-Universität Bochum und der KU Leuven Schwachstellen in den standardisierten E-Mail-Verschlüsselungsverfahren Open Pretty Good Privacy (OpenPGP) und S/MIME entdeckt hat, veröffentlicht das BSI Informationen, um sowohl die Verunsicherung der Nutzer zu beseitigen als auch Hinweise zu geben, wie die Mail-Verschlüsselung implementiert werden muss,  damit sie sicher eingesetzt

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