BAG stärkt Anforderungen an Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen
Urteil vom 17. Oktober 2024 – Aktenzeichen: 8 AZR 172/23 Hintergrund Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2024 (8 AZR 172/23) die Anforderungen an Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen präzisiert. Im vorliegenden Fall klagte ein Unternehmen, das Füllmaschinen für Lebensmittel und Getränke sowie entsprechendes Verpackungsmaterial herstellt, gegen einen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung der
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