Vergleich führt zum Erlöschen des Auskunftsanspruchs
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein bereits geltend gemachter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch durch eine vergleichsweise Einigung erlöschen kann (VG Ansbach, U. v. 03.05.2024 – AN K 21.00653). Die Entscheidung betrifft insbesondere den Beschäftigtenkontext und stellt klar, dass auf einen Auskunftsanspruch auch im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs verzichtet werden kann. Ein Arbeitnehmer hatte beim Bayerischen
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