Unrechtmäßige Datenabfrage durch Polizeibeamten führt zu 3.500 Euro Bußgeld
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) verhängte ein Bußgeld von 3.500 Euro gegen einen Polizeibeamten, der ohne dienstlichen Anlass eine Abfrage im Melderegister durchführte. Der Beamte hatte zuvor eine Frau bei einer Verkehrskontrolle angetroffen und nutzte anschließend das Melderegister, um ihr dort hinterlegtes Lichtbild einzusehen. Dies geschah im Rahmen einer
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