Unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten per E-Mail: 10.000 EUR Schadensersatz
Das Arbeitsgericht Duisburg hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob dem Kläger ein Ersatz eines immateriellen Schadens in Höhe von mind. 17.000 EUR gegen die Beklagte zusteht, weil dieser in einer E-Mail an knapp 10.000 Empfänger Informationen über die Gesundheit des Klägers verbreitet hat. Sachverhalt:Die Beklagte war im streitgegenständlich relevanten Zeitraum des Jahres 2023 Präsidentin des
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