Schadenersatz wegen verspäteter Auskunft
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit einem immateriellen Schadensersatzanspruch des Klägers nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO aufgrund einer vermeintlichen Verletzung seines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO befasst. Die zentralen Punkte des Urteils lassen sich wie folgt zusammenfassen: Sachverhalt Entscheidungsgründe Fazit Das Urteil stellt klar, dass Betroffene im Falle eines Auskunftsanspruchs nach Art.
Mehr erfahren

