Praxishilfe zum Gesundheitsdatenschutz

Unter der Mitarbeit des GDD-Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ (AK GSW) wurden Praxishilfen zu den Themen „Arbeitsaufwand im Gesundheitsdatenschutz“ sowie „Anforderungen an ein Datenschutz-Cockpit“ erarbeitet und veröffentlicht. Arbeitshilfe „Gemeinsame Empfehlung hinsichtlich des Arbeitsaufwand im Gesundheitsdatenschutz“ Die Arbeitshilfe „Gemeinsame Empfehlung hinsichtlich des Arbeitsaufwand im Gesundheitsdatenschutz“ stellt grundsätzlich den vollständigen Arbeitsaufwand für alle datenschutzrechtlichen Fragen dar, d.h.

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Aufsichtsbehörde veröffentlicht Muster für Covid-19-Listen

Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite Formulare und Muster für die verschiedenen Branchen zur Verfügung, damit Infektionsschutz und Datenschutz gleichermaßen gewahrt

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Neues DataAgenda-Arbeitspapier zum Datenschutz an Hochschulen während Corona

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Auswirkungen auf nahezu jeden Lebensbereich. Genauso wie die Wirtschaft und Verwaltung, soll auch das Leben an Universitäten und Hochschulen nicht zum Erliegen kommen. Unter Verwendung digitaler Möglichkeiten lassen sich die Lehre, aber unter gewissen Anforderungen auch die Prüfungen digital abhalten. Dabei müssen jedoch datenschutzrechtliche Anforderungen angemessen und funktionierend umgesetzt sein.

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Kündigungsschutz des DSB nach BDSG verstößt nicht gegen Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO

Mit Urteil vom 19.02.2020 (2 Sa 274/19) hat das LAG Nürnberg festgestellt, dass die nationalen Regelungen, wonach ein interner Datenschutzbeauftragter nur aus wichtigem Grund gekündigt und nur aus wichtigem Grund von seinem Amt abberufen werden kann (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG), mit Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO

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GDD-Muster für Benennung und Stellebeschreibung des DSB

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) existiert erstmals eine europaweit verbindliche verpfl ichtende Regelung zur Benennung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter . Während die EG-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) die Verpflichtung zur Benennung von Datenschutzbeauftragten lediglich als Alternative vorsah, um die Meldepflicht gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde entfallen zu lassen, ergibt sich mit der Geltung der DS-GVO erstmals eine Benennungspflicht unmittelbar

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BBK mit Infos für das Homeoffice und Betreiber von KRITIS

Die Eindämmung des Corona-Virus liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, dort vor allem in den für Gesundheit zuständigen Ressorts. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übernimmt eine Beratungsfunktion für den Krisenstab des BMI / BMG, steht im Austausch mit den Innenministerien der Länder und stellt seine Produkte, Fähigkeiten und Informationsmöglichkeiten zur Lageunterstützung nach Bedarf und in Abstimmung mit den

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