Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Friseursalon
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urt. v. 13.09.2018 bestätigt, dass ein Friseursalon, dass Videos von Haarverlängerungen ihrer Kunden erstellt und über das Netz zum Abruf bereitstellt sowohl gegen das KUG als auch gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die Parteien streiten über Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Bildnisveröffentlichung. Der Verfügungsbeklagte (nachfolgend: Beklagter)
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