Ende der Abmahnungen gegen Datenschutzverstöße?

Seit dem 25.5.2018 besteht die Sorge auch bei nur geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung Adressat kostenpflichtiger Abmahnungen zu werden. Die Große Koalition will dies verhindern: „Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“ Dieses Vorhaben hat sich die aus CDU/CSU und SPD bestehende Regierungskoalition in den Koalitionsvertrag geschrieben.
Nun hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im September einen Vorschlag im Kampf gegen missbräuchliche Abmahnungen eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen.
Greift das Gesetz für Datenschutzverstöße?
Eine konkrete Inbezugnahme auf das Datenschutzrecht kann der Gesetzesentwurf nicht vorweisen. Doch von Bedeutung für die Abmahnungen von Datenschutzverstößen kann der vorgeschlagene, neu zu schaffene § 13 UWG sein. Beeinträchtigt demnach die Zuwiderhandlung angesichts ihrer Art, ihrer Schwere, ihres Ausmaßes und ihrer Folgen die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern und Mitbewerbern in nur unerheblichem Maße, ist ein Anspruch ausgeschlossen. Die Gesetzesbegründung führt explizit als die Gebote aus Art. 13 und 14 DS-GVO als Beispiele an. Hier kann eine nur unerhebliche Beeinträchtigung im Einzelfall in Betracht kommen, wenn von den aufgelisteten Anforderungen nur geringfügig abgewichen worden ist. Ausdrücklich offen lässt der Gesetzesentwurf samt Begründung die Frage, ob die DS-GVO oder zumindest Teile davon als Marktverhaltensregeln anzusehen sind.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verwehrt sich gegen die Existenz eines „grassierenden Abmahnunwesen“ und sieht den Staat selbst in der Pflicht. Sofern die Bundesregierung beim Datenschutz die Rechtsdurchsetzung nicht mehr Privaten überlassen wolle, so müsste man eine Aufsichtsbehörde einrichten, die dann Verstöße verfolgt.
Letztes Update:30.10.18
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