BAG: Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Headset-System
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 16.07.2024 (Az. 1 ABR 16/23) klargestellt, dass die Einführung eines Headset-Systems, das die Überwachung von Arbeitnehmern ermöglicht, der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt. Die Entscheidung betont die weitreichenden Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats, insbesondere bei zentral verwalteten technischen Einrichtungen. Sachverhalt Ein Bekleidungseinzelhändler führte ein Headset-System
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